Ihre Spende hilft direkt.
„Es gibt nur eine Sache auf der Welt die teurer ist als Bildung: keine Bildung!“
John F. Kennedy
Ebenso sind möglich und sind wir dankbar für:
Freudiger Anlass-Spende
Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum: Menschen und Unternehmen haben oft etwas zu feiern. Nutzen Sie Ihre Feier oder Ihr Charity-Projekt, um Bedürftige im Bereich Bildung zu unterstützen. Bitten Sie anstelle von Geschenken um eine Spende für die Nikolaus Max Stiftung.
Trauerspende
Nach dem Tod eines geliebten Menschen besteht bei den Angehörigen häufig der Wunsch, dass Nahestehende nicht mit vergänglichen Dingen kondolieren, sondern zum Abschied als Zeichen der Hoffnung Bedürftigen helfen. Bitten Sie anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für die Nikolaus Max Stiftung.
Testamentspende
Mit einer Testamentspende hinterlassen Sie Spuren und Ihr Nachlass trägt langfristig Früchte. Die Nikolaus Max Stiftung ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.
Geldauflagen
Mit der Zuweisung von Geldauflagen haben Staatsanwaltschaften, Gerichte und Finanzbehörden die Möglichkeit, die Nikolaus Max Stiftung zu unterstützen. Es freut uns, wenn sich Richter(innen) und Staatsanwälte/-anwältinnen dazu entscheiden und somit ein gutes Werk tun.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung
Hinterlassen Sie uns bitte per Kontaktformular eine Nachricht - wir melden uns zeitnah bei Ihnen.